Wir nehmen Mädchen und Jungen im Alter zwischen 0 und 7 Jahren bei uns auf.
Rechtsgrundlage ist der §27 in Verbindung mit §34 und §35a SGB VIII.
Unser Angebot richtet sich an Kinder mit seelischer Behinderung oder Kinder, die von seelischer Behinderung bedroht sind. In der Regel zeigen
sich ihre Einschränkungen in Form von entwicklungsbezogenen Traumafolgestörungen.
Die betroffenen Kinder zeigen häufig Auffälligkeiten in der sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung, Entwicklungsverzögerungen, Bindungs-, Beziehungs-, Kontakt- und Verhaltensstörungen. Sie leiden unter den Folgen sozialer oder emotionaler Vernachlässigung oder wurden Opfer von Gewalt.